unbekannter Ausgabeort: Vexiermünze mit Patent Nr. C.H.G.=C. 2187

image-2564

Foto: Rudolf Richter

WMF-Nr. 10268

unbekannter Ausgabeort

VS: ∗ VEXIERMUENZE ∗ | C.H.G.=C. 2187 (zwischen zwei Perlkreisen) | 50 (im Stabrand)
RS:  vier konzentrische Kreise um einen vertieften Mittelpunkt, von dem etwas abgebrochen zu sein scheint (ein kleiner Dorn?)
rund / Messing / ø 20,0 mm / Stärke 1,0 mm
Markentyp: Vexiermarke / Automatenmarke

Hersteller: unbekannt
Datierung: um 1890/1900
Sammlung: R. / Meldung: Bernd Thier

Sollten Sie über Informationen zu dieser Marke verfügen hinterlassen Sie doch bitte einen Kommentar.

Literatur: Menzel (digitale Ausgabe 2014): / ; Wertmarkenforum (gedruckte Hefte): /

Anmerkung: Zur Funktion derartiger Vexiermünzen, für die er als Beispiel auch die hier vorzustellende Marke mit abbildet, beschreibt Wolfgang Hasselmann in seinem Markenlexikon (S. 1446–1447) folgende zwei Fälle:

  1. Vexir (vexieren = plagen) oder Vexier: etwas zum vexieren Dienendes, insbesondere Einrichtungen an Schlössern, ohne deren Kenntnis diese nicht geöffnet werden konnten. Automaten-Marke, die auf der Rückseite stets mit einem Dorn versehen … , zum Öffnen bestimmter Schlösser (Vexierschlösser) benötigt wurden. Banken, Hotels usw. nutzten diese für ihre Verschlußfächer, um die Sicherheit der Gäste-Aufbewahrungskästen zu gewährleisten. Dem Gast oder Bankkunden, der ein Verschlußfach angemietet hatte, wurde diese Marke gegen Zahlung eines entsprechenden Bargeldsatzes (z.B. 10 oder 50 Pfennig, Rappen o.a.) von der Rezeption bzw. Schalteraufsicht unmittelbar vor der Öffnung seines Schließfaches ausgehändigt. Die Marke gab vor dem Öffnungsvorgang mit einem Spezialschlüssel bei Einwurf dieser Vexirmünze in einem besonderen Schlitz, die Verschlußklappe vor dem Schlüsselloch frei, sodass erst danach das Sicherheitschloss (Vexirschloss) geöffnet werden konnte. Die Marke war zeitweise mit der Schlosspatentnummer versehen.
  2. Vexir-Münze, Vexier-Marken für das »selbstsperrende Automat-Haustürchloß«. Verwendung allgemein als Hausschloß für Zinshäuser (Mehrparteien-Miethäuser), in denen der Hausmeister gegen Zins aufsperrt. In den Bart des Schlüssels wird ein 20 Hellerstück (um 1895) oder eine Marke mit einer entsprechenden Wertbezeichnung eingefügt, worauf das Schloss aufzusperren war. Die Marke musste beim Hausmeister zu dem auf der Marke bezeichneten Wert, also 20 Heller, gekauft werden. Die Markenbox, in die die Marke nach der Schlüsseldrehung fiel, konnte nur von der Hausverwaltung geleert werden. Der Hausmeister bezog die Marken wiederum von der Hausverwaltung zu 15 Heller. Die Differenz war der Verdienst des Hausmeisters. Die Ausführung der Marke entsprach denen der Tresor-Vexir-Marken, sie hatte also auf der einen Seite eine Wertbezeichnung (vornehmlich »20«), auf der Rückseite einen zentralen Nippel sowie konzentrische Kreise als Flächenmuster.

Für die vorliegende Marke im Wert zu 50 Pfennig oder Rappen mit der Patentnummer C.H.G.=C. 2187, die bisher noch nicht aufgeschlüsset werden konnte, scheint der Fall Nr. 1 in Betracht zu kommen. Die Herstellerfirma, deren Firmensitz folglich der anzugebende Ausgabeort wäre, konnte noch nicht ermittelt werden.

Suchbegriffe: Vexiermünze

Achtung: Hier eingefügte Links können nicht ständig überprüft werden, daher keine dauerhafte Garantie für deren Gültigkeit!


6. Juni 2017

Schlagworte:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Webdesign: Sebastian Stüber & Robin Thier