Kundmachung über Hundesteuermarken der Stadt Wels (Österreich) von 1853
Beitrag von Bernd Thier
Hinweise auf die Einführung der Hundesteuer und die Verwendung von Hundesteuermarken aus dem 19. Jahrhundert liegen kaum vor. Um so erfreulicher ist die Entdeckung einer „Kundmachung“ vom Gemeinderath der Stadt Wels in Österreich vom 15. Jänner (Januar) 1853, erlassen von Bürgermeister F. Vielguth (Druck Joh. Haas, Wels):
Die Hundestuerer für jenes Jahr wurde pro Hund auf einen Gulden festgesetzt, der bei der städtischen Amtskanzlei zu entrichten sei. Dafür erhielt man eine „auf das Jahr 1853 giltige (sic!) Befreiungsmarke“ (Hundesteuermarke), die an den Halsbändern der Hunde möglichst haltbar befestigt werden sollte. Sollten Hunde ohne Marke angetroffen werden, würden sie „eingefangen und vertilgt werden„, eine aus heutiger Sicht sehr rabiate Methode.
Ob sich eine dieser Marken aus dem Jahr 1853 erhalten hat, ist nicht bekannt.
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