Die Erfurter Hundesteuermarken – Ein historischer Rückblick

Ein Beitrag von Hans-Peter Brachmanski (Thüringen) WMF-Nr. 10447

Eine aktuelle Pressemitteilung ließ aufhorchen! „Erfurt erhöht die Hundesteuer“, titelte eine Stadtzeitung am 17. Januar 2026. Ja, in Erfurt sind die Kassen klamm, weswegen man den Bürger erneut zur Kasse bittet. Angedacht ist eine Erhöhung um 12 EUR, so das Finanzdezernat! Da die bisherigen Steuersätze bereits ein Alter von 16 Jahren aufweisen, steht einer Anhebung wohl nichts im Wege? Als Trostpflaster wird dem geschröpften Steuerzahler offeriert: „Ab dem dritten Hund wird es günstiger!“ In der Landeshauptstadt geht nun also der Trend zum Dritthund! Was für eine Freude für den Tierfreund! Diese Finanzinformation war der Anlass, sich intensiver mit der Entstehung dieser Steuersonderart zu beschäftigen.

Foto: Hans-Peter Brachmanski

VS: ERFURT | 1924 | 1411 (eingeschlagen) | Abb. Hundekopf (im Stabrand)
RS:
leer
viereckig, Ecken abgerundet / Messing / ø 28 x 28 mm / oben gelocht
Markentyp: Hundesteuermarke

Hersteller: unbekannt
Datierung: 1924
Sammlung: HPB
Literatur: Menzel (digitale Ausgabe 2022): / ; WMF (Hefte): /

Hunde begleiten uns Menschen seit Jahrtausenden, wie bereits aus antiken Quellen ersichtlich ist. So informieren uns antike römische Inschriften wie „cave canem“ zu Deutsch: „Warnung vor dem Hunde“, dass die Römer sich mit diesen Haustieren umgaben. Sowohl als Wachhunde für ihre Wohnhäuser als auch als Kampfhunde für die Arenen nutzte man sie im Römischen Reich. Zudem ersetzten frei laufende Hunde die Müllabfuhr, da diese Weggeworfenes fraßen. Bei der reichen Oberschicht gab es Jagdhunde und sogar ausgebildete Blindenhunde. Ob man im Römischen Imperium bereits Hundesteuern entrichten musste, ist nicht überliefert.

Über tausend Jahre später finden wir den Hund als treuen Begleiter in allen Ländern. Eine der ältesten Hunderassen in Deutschland ist der Hovawart, was ungefähr so viel bedeutet wie der Hofwart. Also der Hüter des Gehöfts. Bereits 1275 wurde der Hovawart erstmals im Rechtsbuch „Schwabenspiegel“ erwähnt.

Wir wollen aber unsere Forschungen zur Geschichte dieser speziellen Steuer auf die Stadt Erfurt beschränken. Klagen über streunende, also herrenlose, Hunde, finden sich vielfach in den Chroniken. Besonders in den Städten nahmen diese halbverwilderten Tiere überhand und wurden damit zur allgemeinen Plage. Nach dem Ende des 30-jährigen Kriegs, als überall Not und Elend vorherrschten, war zudem eine unkontrollierte Hundevermehrung zu verzeichnen.

Bereits in kurmainzischer Zeit, ab dem Jahre 1664, kamen in Erfurt „Hundefänger zum Einsatz. Dies waren Hilfskräfte des städtischen Wasenmeisters (auch: Abdecker), die den Auftrag hatten, markenlose Hunde (das heißt solche, für die keine Hundesteuer entrichtet wurde) einzufangen und zu vertilgen“.

Aus einer am 26. Februar 1729 erlassenen Churmainzische Regierungsverordnung ist zu erfahren: „Es würden durch die bisherige und gegenwärtige noch anhaltende strenge Kälte wütend gewordene Hunde sowohl Menschen als das Vieh angefallen und großer Schaden angerichtet“. Um die allgegenwärtige Hundeplage zu steuern, enthielt die Verordnung exakte Bestimmungen. Danach musste jeder Hundebesitzer eine Marke für 2 Groschen erwerben. Hunde wiederum, die ohne Marke aufgegriffen wurden, kamen zur Tötung zum Wasenmeister.

Aus welchem Material diese Marken bestanden, ist nicht erwähnt. Allerdings zeigten die Maßnahmen wenig Wirkung. Weiterhin grassierte die unkontrollierte Hundevermehrung. Auch die französische Besatzungsmacht erkannte dieses Steuerpotential. Im Jahr 1809 erging dazu deren neue Hundesteuer: „Jeder, der Hunde halten wollte, musste künftig jährlich einen Taler erlegen.“ Zum Nachweis, dass der Hund steuerlich angemeldet war, musste der Halter ein blechernes Zeichen erwerben. Hier wird erstmalig eine Metallmarke erwähnt.

Die Jahre gingen ins Land. Auf die Franzosen folgten 1813 die Preußen. Was aber blieb, war die Vielzahl an streunenden Hunden. So sah sich die hochlöbliche preußische Verwaltung gezwungen, im Amtsblatt Nr. 20 vom 4. Mai 1817 eine Verordnung „wie mit freilaufenden Hunden zu verfahren sei“ bekannt zu geben. Nur fünf Jahre danach ist in der 47. Ausgabe des Erfurtischen Adressblatt eine Bekanntmachung publiziert: „Was Hundebesitzer zu beachten hätten“. Aber auch damit war die Plage nicht in den Griff zu bekommen. Hier versprachen nur drakonische Maßnahmen und deren konsequente Anwendung Abhilfe.

So sah sich die preußische Regierung gezwungen mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 29.4.1829 ein verschärftes Hundesteuerpatent zu erlassen. Darin heißt es: Außer der nach Maaßgabe der frühern gesetzlichen Bestimmungen jeden Hundebesitzer ohne Unterschied schon treffende Verpflichtung, seinen Hund das ganze Jahr hindurch mit einem Halsbande zu versehen, auf welchen Name und Wohnung des Eigenthümers deutlich und leserlich zu bezeichnen sind, muß derselbe annoch ein, jährlich der Form und Farbe nach wechselndes die Jahreszahl enthaltendes Zeichen lösen und am Halsbande des Hundes mit befestigen lassen. Diese Zeichen werden von der Stadtkasse an steuerpflichtige Hundebesitzer gleich bei Entrichtung der Steuer unentgeltlich, an die steuerfreien gegen Erlegung von 2 ½ Silbergroschen vom Stück verabreicht“.

Vermutlich war jene Verordnung die Geburtsstunde für das Sammelgebiet der Erfurter Hundesteuermarken. Leider haben sich aus jenen fernen Zeiten wohl kaum noch derartige Relikte erhalten. So war es für mich doch eine große Freude, das hier zu sehende Objekt aus dem Jahr 1924 zu bekommen. Es ist meine älteste Marke in dieser Rubrik!

Suchbegriffe: ERFURT 1924

Die Links auf dieser Seite können nicht alle regelmäßig kontrolliert werden. Sollten Sie einen funktionslosen Link finden, würde ich mich über einen Hinweis unter info@wertmarkenforum.de freuen.


17. Mai 2026

Schlagworte:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Webdesign: Sebastian Stüber & Robin Thier