Tanzmarken
Beitrag von Bernd Thier
Immer wieder begegnen Sammlern meist sehr schön gestaltete sogenannten Tanzmarken, über deren Verwendung kaum genaue Angaben vorliegen. Wolfgang Hasselmann berichtet hierzu in seinem Marken-Lexikon:
„Tanzpaläste in den Großstädten (in Wien schon am Ende des 18. Jahrhunderts) verbreiten sich in Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diese boten dem Besucher z.T. nicht nur das Tanzvergnügen, sondern zudem kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Varieté-Vorstellungen usw. in prunkhaften Sälen.
Kroll in Berlin und das Volkshaus in Leipzig waren hier tonangebend und Vorbild für andere Städte (z.B. den Volksgarten in München). Um die übermächtigen Kosten in den Griff zu bekommen und um den Besucher in den Hallen zum Verzehr zu zwingen, sah man sich ab 1875 genötigt, sogenannte „Tanz-Marken“ auszugeben, die an der Eingangskasse gelöst dem Kontrolleur vor dem Betreten des Vergnügungslokals vorzuweisen waren.
Mit der Marke konnte der Besucher innerhalb des Tanzpalastes Getränke, Speisen usw. im aufgeprägten Wert (um 1880 vornehmlich 30 Pfennig) beim Kellner einlösen, der diese Marke an der Essen- bzw. Getränke-Ausgabe o.a. entsprechend der gewünschten Ware eintauschte. In diesem Fall war der Kellner vom Gast gewährten Trinkgeld abhängig. Nachdem die Verzehrrechnung stets höher war als der auf der Marke vorgegebene Festbetrag, bedeutete die Einlösung der Marke durch den Kellner keinen besonders großen Verlust. Die Warenausgabe wiederum rechnete über die vereinnahmten Marken mit der Geschäftsleitung täglich ihren Umsatz ab.
Marken ohne Wertbezeichnung hatten einen wechselnden Einheitswert, der an einer vor dem Eingang angebrachten Anschlagtafel bekanntgegeben wurde. Ab 1897 wurden in Gaststätten sowie Tanz-Restaurants usw. vorwiegend Musikautomaten, wie Polyphon- oder Hupfeld Musikautomaten usw. aufgestellt, die nicht nur die relativ teuren Musikanten einsparten, sondern ihren Gästen damit auch die neueste Unterhaltungsmusik bieten konnten. An Wochenenden vornehmlich, aber auch zum Teil täglich, wurden Tanzveranstaltungen durchgeführt, die nur mit Tanzmarken (Eintritt vorwiegend 30 Pfennig), die beim Wirt zu erstehen waren, besucht werden konnten und zum mehrmaligen Tanz berechtigten.
Tanzmarken wurden außerdem auch zu öffentlichen Tanzveranstaltungen im Freien (vorwiegend in den Vormittagsstunden an Sonn- und Feiertagen) gegen eine geringe Eintrittsgebühr ausgegeben, die meistens von kommunalen bzw. privaten Musikkapellen, aber auch vom Militär, Polizei, Feuerwehr usw. veranstaltet wurden. Diese Veranstaltungen fanden vorzüglich auf kommunalem Grund (wie Kurpark, Stadtpark mit Musikpavillon usw.) statt.
Mit den Gebühren sollten die zusätzlich dafür abgestellten kommunalen bzw. privaten Helfer, aber auch die anschließenden Reinigungsmaßnahmen beglichen werden. Die Verwendung von Tanzmarken erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vorwiegend im sächsischen Raum, seltener in den anderen deutschen Staaten.“ (Quelle: Hasselmann, Marken-Lexikon, S. 1337-1338)
Vielfach finden sich auf den Marken schöne Darstellung tanzender Paare in zeittypischer Kleidung aus der Zeit um 1900: Die Männer im Anzug, die Frauen in langen Kleidern. Oft waren die Marken, die von verschiedenen Herstellern gefertigt wurden, anonym herausgegeben worden. Durch Einpunzungen und Durchstempelungen von Initialen der Betreiber der Tanzlokale waren sie dann nur dort einlösbar. Die Auflösung dieser Initialen gelingt heute leider selten.
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Schlagworte: Tanzmarkenunbekannter Ausgabeort
Tanzmarken wurden oft nur zu Legitimationszwecken verwendet. Wer das Tanzlokal (vielleicht mit einer eben kennengelernten Dame) verlassen wollte, bekam am Ausgang eine Tanzmarke, welche ihn später wieder berechtigte, das Tanzlokal zu betreten. Wie anders hätte man sonst den regen Personenverkehr ins Freie bei Tanzlokalen in den Griff bekommen sollen. Solche Tanzmarken, später oft auch in Papierform, kenne ich noch persönlich bis in die 1970er Jahre.